Die Schule von A-Z

  • Absenzen

    von Schülerinnen:
    Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht bei der Klassenlehrperson via Kommunikations-App KLAPP zu entschuldigen.  

    von Lehrpersonen:
    siehe unter Abwesenheit LP

  • Ansprechperson

    Erste Ansprechperson für schulische Fragen ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die Schulleitung - oder, für allgemeine Informationen - an die Schulverwaltung.

     

  • Arztbesuch während des Unterrichtes

    Arzt- und Zahnarztbesuche sollen ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Andernfalls sind die betroffenen Lehrpersonen /Fachlehrpersonen frühzeitig mittels KLAPP zu informieren.

  • Blockzeiten

    Der Unterricht an Kindergarten und Primarschule findet jeden Morgen mit Blockzeiten statt. Der Unterricht dauert von 08.20-12.00 Uhr. Kindergarten und Unterstufe bieten ab 08.00 Uhr eine Auffangzeit an. Am Nachmittag findet der Unterricht individuell nach Klasse und Stundenplan statt.

  • Einschulung

    Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten (Eingangsstufe) eingeteilt. Über die Zuteilung ihres Kindes werden die Eltern vor den Sommerferien informiert.

    Ein frühzeitiger Eintritt ist nicht möglich, innerhalb der zwei Kindergartenjahre kann über eine mögliche frühzeitige Einschulung mit Hilfe des SPD (Schulpsychologischer Dienst) befunden werden.

    Das Zurückstellen des Kindes um ein Jahr bedarf einer Bewilligung durch die Schulleitung, welche formlos erteilt wird. Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt auf Beginn des nächsten Schuljahres.

    Das Gesuch um Rückstellung ist der Schulleitung bis spätestens 1. April einzureichen.

  • Einsprachen

    Gegen Anordnungen ist Einsprache an die Schulleitung möglich. Sie ist innert 10 Tagen nach Bekanntgabe der Anordnung schriftlich zu erheben. In der Einsprache sind die Anträge zu stellen und zu begründen.

  • Elternabend

    Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung für Eltern einer Schulklasse. Wir sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert, der Elternabend dient der transparenten Information.

    Wir schätzen die Teilnahme der Eltern nicht nur sehr, sie wird gesetzlich (Aarg. Schulgesetz, §36a, Mitwirkungspflicht der Eltern) auch erwartet.

  • Elterngespräche

    Elterngespräche erfolgen nach Absprache mit den Eltern mindestens einmal pro Jahr vor dem Zwischenzeugnis. Bei grösseren Leistungsveränderungen erfolgt ein weiteres Elterngespräch vor dem Jahreszeugnis.

  • Elternrechte und -pflichten

    Die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule ist wichtig für den Lernerfolg der Schüler/innen. Sie als Eltern sollen Ihre Rechte wahrnehmen können, z.Bsp. Recht auf Information, Recht auf angemessene Mitsprache, Anhörung und Mitberatung und das Recht auf Einreichung von Gesuchen. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass Sie als Eltern Ihre gesetzlichen Pflichten wahrnehmen, z.Bsp. dass Ihr Kind:

    • den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht
    • für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen und Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet ist
    • unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen kann.

    Wir laden Sie ein, die Elternanlässe der Schule oder der Klassenlehrperson zu besuchen, an Schulhausfesten dabei zu sein oder sich an Projekten der Schule zu beteiligen.

  • Empfangszeit in den 1./2. Klassen

    Jeden Morgen von 08.00-08.15 Uhr findet die Empfangszeit im Schulzimmer statt. Die Schüler/-innen haben so die Möglichkeit, in der Schule langsam "anzukommen", z.B. Lese- und Gemeinschaftsspiele zu machen oder offene Fragen mit der Lehrperson zu besprechen.

  • Empfehlungen zur Vorbereitung für den Kindergarteneintritt

    Wenn Sie Ihr Kind bei folgenden Lernschritten unterstützen, erleichtern Sie ihm den Eintritt in den Kindergarten. Ganz nach dem Motto: „Hilf mir es selbst zu tun“.

    • Ich kann alleine aufs WC gehen und kenne die Regeln (absitzen, spülen,  
    •  Hände waschen mit Seife.
    • Ich kann mich selber an- und ausziehen und meine Kleider schön hinlegen.
    • Ich kann zeigen, dass ich erste Erfahrungen mit der Schere, dem Leim und dem Farbstift gemacht habe und deshalb weiss, wie man damit umgeht.
    • Ich kann mir meine Nase selber putzen.
    • Ich kann eine längere Strecke zu Fuss gehen und bei Bedarf an der Hand einer Begleitperson, eines „Gspänlis“ gehen.
    • Ich kann ein paar Stunden ohne Mami sein.

    Nehmen Sie bei Fragen oder Unsicherheiten mit den Kindergärtnerinnen Kontakt auf. Sie werden Sie gerne beraten und Ihnen weiterhelfen.

  • Exkursionen

    Klassen- und Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, welche den Lerninhalt eines Unterrichtsbereiches veranschaulichen und vertiefen.

    Ab der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) kann eine Exkursion mit dem Fahrrad unternommen werden. Die Eltern werden gebeten, für ein sicheres Fahrrad zu sorgen. Das Tragen des Helmes ist auf schulischen Ausflügen obligatorisch. Kinder ohne Helm werden nicht mitgenommen und in der Schule beschäftigt.

  • Forder- und Förderunterricht Unterstufe

    Was bedeutet fordern und fördern?

    Ziel ist es, in dieser Stunde sowohl Schüler mit Defiziten, als auch solche mit besonderen Stärken in den Kompetenzbereichen des Lehrplans zu unterstützen. Wir üben Gelerntes oder beschäftigen uns über den Schulstoff hinaus in anderen Kompetenz- und Interessensgebieten.

    Kinder, die daran teilnehmen sollen, werden von den Klassenlehrpersonen bestimmt und die Eltern vorgängig informiert.

  • Fundgegenstände

    Liegengebliebene Gegenstände werden im Musikzimmer in einem Schrank aufbewahrt. Für die Herausgabe ist der Hauswart (079 333 90 60) zuständig.

    Einmal im Jahr werden sämtliche Fundgegenstände ausgelegt, der Termin wird in den "Lohren News" der Schulleitung bekanntgegeben. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird entsorgt oder an eine gemeinnützige Organisation weitergeleitet.

    Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo etc.) haftet die Schule nicht.

  • Generationen im Klassenzimmer

    Im Rahmen des Projektes "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind in einem Teil unserer Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassen-lehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.

  • Götti-Gottisystem

    Alle Schüler/innen der Unterstufe und des Kindergartens bekommen einen Götti oder ein Gotti aus der Mittelstufe zugeteilt. Die Jüngeren haben eine Ansprechperson in der Pause und an gemeinsamen Schulanlässen, erhalten so wertvolle Unterstützung und Sicherheit. Die Grösseren lernen Verantwortung zu übernehmen und üben sich in rücksichtsvollem und hilfsbereitem Verhalten. Regelmässig durchgeführte Aktivitäten der Partnerklassen bereichern den Schulalltag und wirken sich positiv auf eine gute Atmosphäre aus.

  • Instanzenweg

    Der Umgang mit Beschwerden erfordert eine sachliche und angemessene Strategie, die Verbindlichkeit schafft. Wertschätzender und korrekter Umgang mit kritischen Rückmeldungen vermeidet Eskalationen. 
    Die Einhaltung des Instanzenweges trägt massgeblich zur Problemlösung und zur gleichzeitigen Entlastung aller Beteiligten bei. 
    Der Instanzenweg muss eingehalten werden. Das direkte Gespräch ist wichtig und kommt an erster Stelle.

    Ausführliche Informationen unter folgendem Link:  

    https://www.schulefigoe.ch/fileadmin/user_upload/Instanzenweg_Schule_Eltern_Stand_22.pdf

     

     

  • Kindergarteneintritt / Empfehlung zur Vorbereitung

    Wenn Sie Ihr Kind bei folgenden Lernschritten unterstützen, erleichtern Sie ihm den Eintritt in den Kindergarten. Ganz nach dem Motto: „Hilf mir es selbst zu tun“.

    • Ich kann alleine aufs WC gehen und kenne die Regeln (absitzen, spülen, Hände waschen mit Seife.
    • Ich kann mich selber an- und ausziehen und meine Kleider schön hinlegen.
    • Ich kann zeigen, dass ich erste Erfahrungen mit der Schere, dem Leim und dem Farbstift gemacht habe und deshalb weiss, wie man damit umgeht.
    • Ich kann mir meine Nase selber putzen.
    • Ich kann eine längere Strecke zu Fuss gehen und bei Bedarf an der Hand einer Begleitperson, eines „Gspänlis“ gehen.
    • Ich kann ein paar Stunden ohne Mami sein.

    Nehmen Sie bei Fragen oder Unsicherheiten mit den Kindergärtnerinnen Kontakt auf. Sie werden Sie gerne beraten und Ihnen weiterhelfen.

  • KLAPP/Kommunikationsmittel mit Eltern

    KLAPP, das Kommunikationsmittel der Schule FiGö

    Alle Eltern der Schule sind via KLAPP mit den Klassenlehrpersonen verbunden. Die gegenseitige Kommunikaktion wird vereinfacht und Briefe in ausgedruckter Form werden grösstenteils vermieden.

    Mit KLAPP trägt die Schule ihren Beitrag zu Datensicherheit und Umweltschutz bei.

  • Klassenlager

    Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Arbeitswochen, die von der Klassenlehrperson organisiert werden. Sie werden in einer für die Zielsetzung der Woche geeigneten Gegend durchgeführt. Diese sind wie Exkursionen Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klassenzusammenhalt. In der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) findet in der Regel ein Klassenlager statt. Die Eltern leisten einen Beitrag an die Verpflegung.

  • Klassenzuteilung

    Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden. Dabei wird nach Möglichkeit geachtet und ausgeglichene Klassen in Bezug auf:

    Knaben - Mädchen
    Fremdsprachigkeit
    Kinder mit speziellen Bedürfnissen

    eingeteilt. Die Schulleitung bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden können.

    Ausführliche Informationen unter folgendem Link: https://www.schulefigoe.ch/fileadmin/user_upload/Eintritt_in_Kindergarten_FiGoe_22.pdf

    Details zur Einschulung von Kindergartenkindern werden am Einschulungselternabend mitgeteilt.

  • Krankheit

    Mein Kind ist krank - darf es in die Schule?
    Grundsätzlich entscheidet der Allgemeinzustand, ob der Besuch von Schule oder Kindergarten sinnvoll ist. Kinder mit Fieber oder Magen-Darm-Verstimmungen gehören grundsätzlich nicht in den Unterricht, bis sie einen Tag sympthomfrei sind. Sind Sie als Eltern unsicher, können Sie jederzeit auch Ihren Kinder- oder Hausarzt fragen.
    Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson, in der Mittelstufe zusätzlich der ersten Lehrperson, bei der Ihr Kind am Morgen Unterricht hat, vor der ersten Schulstunde per KLAPP mitzuteilen.

  • Läuse

    Läuse treten bei Kindern immer wieder einmal auf. Es besteht kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse mit dem Merkblatt zu Kopfläusen.

    Eltern von betroffenen Kindern erhalten in der Apotheke Beratung und ein geeignetes Antilausmittel.

    Wenn nötig werden Kinder einer ganzen Klasse oder einer Stufe durch Mitarbeiter der Schule kontrolliert.

  • Logopädie

    Die Logopädie der Schulgemeinde ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Beratung und Therapie von allen Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache. Bereits im Kindergarten wird eine freiwillige logopädische Erfassung angeboten. Sprachauffällige Kinder können jederzeit von den Eltern  bei der Logopädin angemeldet werden.

    Erscheinungsformen von Sprachauffälligkeiten:

    Verzögerung und Störung der Sprachentwicklung (Artikulation, Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Kommunikationsverhalten)
    Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
    Auffälligkeiten im Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung, sofern sie im Vergleich zu anderen Leistungen abfallen
    Auffälligkeiten der Stimme
    Auffälligkeiten des Schluckmusters
    Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen

    Die Therapielektionen sind begrenzt.

  • Pausenaufsicht

    Die Pausenaufsicht in der grossen Pause am Morgen wird durch zwei Lehrpersonen wahrgenommen. Unterstützt werden sie durch Schüler/innen der Mittelstufe, den Peacemakern.

  • Peacemaker

    Schüler/innen der Mittelstufe werden durch die Klassenlehrperson und die Schulsozialarbeiterin als Peacemaker ausgebildet und unterstützen die Lehrpersonen in den Pausen als "Schlichter/innen" oder Ansprechpersonen bei kleineren Problemen.

  • Lohren - News

    Unter dem Namen "Lohren-News" erhalten Sie den Quartalsbrief. Er enthält Informationen der Schulleitung, die die ganze Schule betreffen. Sie werden über Daten, Anlässe oder Vorkommnisse informiert. Der Brief wird den Eltern per KLAPP durch die Schulverwaltung zugestellt.

  • Schulbesuch

    Schulbesuch der Eltern ist nach Voranmeldung erwünscht. Um Ihnen einen störungsfreien Einblick in den Unterricht zu ermöglichen, bitten wir Sie, den Besuch ohne jüngere Geschwister zu machen.

     

  • Schulleitung

    Die Schulleitung ist die operative Führung der Schule FiGö. Sie ist verantwortlich für die Bewältigung des Schulalltags im pädagogischen, administrativen, personellen und finanziellen Bereich.

    Erreichbarkeit Schulleitung siehe unter Schulleitung

  • Schulpsychologischer Dienst (SPD)

    Text

    Der SPD ist eine öffentliche Abklärungs- und Beratungsstelle, die den Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern, Behörden und Schüler/innen zur Verfügung steht. Die Berater/innen des SPD sind grundsätzlich dem Wohl des Kindes und der Volksschule verpflichtet. Dabei arbeiten sie eng mit allen Beteiligten zusammen und stehen für eine unabhängige fachliche Abklärung und Beratung ein.

    Schulpsychologischer Dienst
    Regionalstelle Wohlen
    Zentralstrasse 20
    5610 Wohlen

    Tel: 062 835 40 60

  • Schulreisen

    Schulreisen, welche durch die Klassenlehrperson organisiert werden, müssen in keinem direkten Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten stehen. Eine Klasse kann jedes Jahr eine Schulreise durchführen.

    Die 5./6. Klasse führt in jedem zweiten Jahr ein Klassenlager durch. In den Jahren, in denen das Lager stattfindet, entfällt die Schulreise.

  • Schulsozialarbeit (SSA)

    Alessandro Mani, Schulsozialarbeiter

    Anwesend:

    Montag 08.15 Uhr bis 10.00 Uhr, Logopädie-Zimmer Schulhaus Löhrli

    Donnerstag 13.30 Uhr – 15.00 Uhr, Schulleitungsbüro Schulhaus Lohren

    Telefonisch erreichbar:

    Montag – Freitag, 079 261 09 00, ssa.alessandro.mani@schulverband-reusstal.ch

    Das Angebot der Schulsozialarbeit ist unentgeltlich und untersteht der beruflichen Schweigepflicht. Sie ist eine neutrale Anlaufstelle für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen (Eltern, Therapeuten, etc.).

    Angebote

    Beratung und Unterstützung von einzelnen Kindern und Jugendlichen sowie von Gruppen bei persönlichen Lebensfragen und in Krisensituationen.

    Beratung und Unterstützung der Eltern bei Fragen in Bezug auf Ihre Kinder.

    Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen in sozialen Fragestellungen in der Klasse und zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie:

    •   Mitarbeit bei Klassenthemen und Schulhausprojekten im präventiven und sozialen Bereich
    •   Begleitung von Elterngesprächen
    •   Arbeit mit Schulklassen und Gruppen nach Absprache
    •   Weitere Zusammenarbeit nach Absprache

     

    Zusammenarbeit mit Fachstellen nach Bedarf und Absprache.

    Beratung und Unterstützung der Schulpflege und Schulleitung.

    Mögliche Probleme und Themen

    •   Angst
    •   Stress zu Hause
    •   Stress mit Kollegen / Kolleginnen
    •   Streit
    •   Mobbing
    •   Bedrohungen
    •   Gewalt
    •   Fragen zu Sexualität
    •   Schulmüdigkeit
    •   Zukunft
    •   Belastung in der Familie
    •   Wohlbefinden und Entwicklung des Kindes / der Jugendlichen
    •   Alkohol- und Drogenkonsum
    •   Überforderung
  • Schulweg

    Alle Schul- und Kindergartenwege innerhalb von FiGö gelten als zumutbar. Nach Möglichkeit gehen die Schüler/innen zu Fuss. Die Benutzung des Fahrrades macht erst Sinn bei überlangen Schulwegen (ab ca. 1.5 km) und laut Empfehlung der Regionalpolizei und des bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung), nach Besuch des Verkehrsunterrichtes in der 4. Klasse.

    Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung! Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen.

    Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.

  • Stundenplan

    Aus Gründen der Sicherheit der Kinder verzichten wir auf eine Veröffentlichung der Stundenpläne der Klassen auf der Homepage.

    Die Eltern erhalten vor Beginn des neuen Schuljahres oder bei Zuzug in die Gemeinde einen Stundenplan ihres Kindes/ihrer Kinder.

    Ein Stundenplan kann auf Verlangen und bei entsprechender Legitimation per Post zugestellt werden.

  • Umgang mit Medien

    Der Umgang mit modernen Medien ist ein grosses Thema unter Eltern. Teenager und Kinder sind immer früher online.

    Hilfe in Fragen zum Umgang mit Medien bietet die neue Internetseite Medienstark von Elternbildung CH und Swisscom.

    www.swisscom.ch/medienstark

  • Verkehrsunterricht

    Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Eine Verkehrsinstruktorin der Regionalpolizei Bremgarten erteilt im Kindergarten und in der Unterstufe (1./2. Klasse) Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.

    In der 4. Klasse wird der richtige Umgang mit dem Fahrrad geübt und mit der Fahrradprüfung auf der Strasse abgeschlossen.

  • Versicherung

    Unfall: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Schule FiGö schliesst für Schüler/innen keine Zusatzversicherung ab. Alle Schulunfälle müssen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werden.

    Haftpflicht: Schulinterne Schäden an Personen und Sachen werden über die Privathaftpflicht der Eltern, des den Schaden verursachenden Kindes abgewickelt. Die Verantwortung auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.

  • Wegzug aus der Gemeinde

    Erfolgt ein Wegzug aus FiGö, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.

  • Zahnprophylaxe

    An der Schule FiGö werden die Zahnprophylaxe und das Zähneputzen gemäss Vorgabe des Kantons viermal jährlich durch eine Fachfrau während des obligatorischen Unterrichtes erteilt.

    Die Eltern erhalten beim Kindergarteneintritt ein Gutscheinheft für eine jährliche Gratisuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind Sache der Eltern.

  • Zeugnis, Zwischenbericht

    Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Sie dokumentieren den Besuch der bewerteten Fächer und stellen einen Ausweis über die erbrachte Gesamtleistung dar. Dabei werden der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, die Begabungen und Neigungen und die Resultate aus relevanten Lernkontrollen berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt Ende Januar den Zwischenbericht und Ende Schuljahr das Jahreszeugnis aus.

    Im Kindergarten werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit den Eltern Standortgespräche geführt.

  • Zwischenmahlzeiten

    Pausen sind nicht nur "Auszeiten" beim Spielen oder Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken.

    Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote, Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nicht nur wertlose Energie, sondern greifen auch die Zähne an.